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   BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96   

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https://dejure.org/1996,16353
BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96 (https://dejure.org/1996,16353)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1996 - 9 B 18.96 (https://dejure.org/1996,16353)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1996 - 9 B 18.96 (https://dejure.org/1996,16353)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung als "Vertriebene" - Vorliegen eines Verlustes des Wohnsitzes - Vorliegen einer durch politische Verhältnisse bedingten Zwangslage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 64.70

    Begriff der "politischen Gründe" im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (HHG) -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das nachprüfen kann, ob geschichtliche Tatsachen beachtet worden sind (Beschluß vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - DVBl 1996, 216 m.w.N.), ist weiterhin geklärt, daß es sich bei den hier in Rede stehenden Repatriierungsmaßnahmen in der früheren sowjetischen Besatzungszone nicht um den Vollzug einer der Durchsetzung typisch kommunistischer Ziele dienenden Politik, sondern um allgemeine Maßnahmen zur vordringlichen Beseitigung unmittelbarer Kriegsfolgen handelte (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 64.70 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 9).

    Das zeigt seine Bezugnahme auf die Gründe des angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 64.70 - (a.a.O.), das eine zwangsweise Repatriierung von Volksdeutschen Umsiedlern nach Litauen zum Gegenstand hatte, und ergibt sich weiterhin aus seinen Ausführungen, es sei rechtlich unerheblich, ob die Repatriierung der Mutter bzw. der Großmutter der Klägerinnen an rechtsstaatlichen Maßstäben gemessen rechtswidrig gewesen sei.

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte entsprechend ihrer diesbezüglichen Verpflichtung den ihnen unterbreiteten Prozeßstoff zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit er rechtlich von Bedeutung ist (BVerfGE 54, 43, 46) [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78].
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96
    Zwangslagen, die nicht auf diese Sonderentwicklung zurückzuführen, sondern Folgen des verlorenen Kriegs und der Besatzungsherrschaft sind, sind nicht im Sinne des § 3 BVFG politisch bedingt (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132; Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 190.60 - BVerwGE 12, 236, 241) [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60].
  • BVerwG, 10.11.1995 - 9 B 431.95

    Nachprüfung historischer Tatsachen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das nachprüfen kann, ob geschichtliche Tatsachen beachtet worden sind (Beschluß vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - DVBl 1996, 216 m.w.N.), ist weiterhin geklärt, daß es sich bei den hier in Rede stehenden Repatriierungsmaßnahmen in der früheren sowjetischen Besatzungszone nicht um den Vollzug einer der Durchsetzung typisch kommunistischer Ziele dienenden Politik, sondern um allgemeine Maßnahmen zur vordringlichen Beseitigung unmittelbarer Kriegsfolgen handelte (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 64.70 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 9).
  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96
    Zwangslagen, die nicht auf diese Sonderentwicklung zurückzuführen, sondern Folgen des verlorenen Kriegs und der Besatzungsherrschaft sind, sind nicht im Sinne des § 3 BVFG politisch bedingt (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132; Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 190.60 - BVerwGE 12, 236, 241) [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60].
  • BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 70.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 18.96
    Soweit die Beschwerde weiter meint, das angegriffene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1962 - BVerwG 8 C 70.60 - (NJW 1963, 70) ab, greift diese Rüge ebenfalls nicht durch.
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